Antrag auf zweckfreies Verweilen.
Das Amt für spontane Angelegenheiten bittet um eine kurze Begründung Ihrer Absicht, nichts zu begründen.
Sehr geehrte anwesende Person,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass zweckfreies Verweilen in unseren Räumlichkeiten ausdrücklich erwünscht ist. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um frühzeitige Anmeldung Ihrer Absicht, spontan zu bleiben.
1. Anlass der Zweckfreiheit
Bitte geben Sie an, weshalb Sie derzeit keinen Anlass haben. Bei mehreren fehlenden Anlässen genügt die Nennung der drei wichtigsten. Ein zusätzliches Blatt mit nicht verfolgten Zielen kann beigelegt werden.
2. Voraussichtliches Ergebnis
Die Angabe „keines“ ist zulässig. Bitte erläutern Sie in diesem Fall, woran wir das erfolgreiche Ausbleiben eines Ergebnisses erkennen können. Unbeabsichtigte Erkenntnisse sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
3. Dauer
Sie können grundsätzlich so lange bleiben, wie Sie möchten. Zur besseren Planung bitten wir um Angabe, wie lange das sein wird. Die Verlängerung einer nicht geplanten Dauer ist spätestens vor Ablauf derselben zu beantragen.
Ihre Freiheit liegt uns am Herzen. Bitte bringen Sie sie vollständig ausgefüllt mit.
4. Rückzug
Ein Rückzug ist jederzeit möglich. Die Teilnahme an der anschließenden Austrittsbesprechung bleibt hiervon unberührt. Dort erhalten Sie Gelegenheit, uns mitzuteilen, wie wir Ihren Rückzug in Zukunft vermeiden können.
5. Schweigen
Für eine Phase des Schweigens benötigen wir lediglich eine kurze mündliche Bestätigung. Sollten Sie die Bestätigung ebenfalls schweigend abgeben wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung für außergewöhnliche Kommunikationsformen. Die Sprechzeiten entnehmen Sie dem Aushang.
Wir wünschen Ihnen einen unbeschwerten Aufenthalt und freuen uns auf Ihre abschließende Bewertung der Ergebnislosigkeit.
Mit ungezwungenen Grüßen
Ihr Amt für spontane Angelegenheiten
Handschriftlicher Vermerk am unteren Rand: „Bin schon da. Habe das Formular als Untersetzer benutzt.“